Zum Hauptinhalt springen
Flarent Logo

Aktuell

Hausverwaltungen, Bauträger und Eigentümergemeinschaften stehen bei der Zinshaussanierung vor einer Mammutaufgabe: zehn Gewerke, Mieter im Haus, Wiener Bauordnung, wohnfonds-Förderung. Wir erklären Kosten, Sockel-/Totalsanierung, Ablauf.

Zinshaussanierung Wien: Kosten, Sockel- & Totalsanierung 2026

Zinshaussanierung Wien: Kosten, Sockel- & Totalsanierung 2026

Das Wiener Zinshaus als Investment und Verantwortung

Das Wiener Zinshaus ist ein eigener Asset-Typ. Gründerzeitfassaden, Tramdecken, Kastenfenster, Gasetagenheizungen aus drei Jahrzehnten, ein Stiegenhaus, das seit 1895 kaum berührt wurde. Wer als Hausverwaltung, Bauträger oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft Verantwortung für ein solches Objekt trägt, kennt das Spannungsfeld: Sanierungsstau auf der einen Seite, gesetzlicher Druck und Wertsteigerungspotenzial auf der anderen.

Rund 400.000 Gasthermen versorgen derzeit Wohnungen in Wien. Mit dem Wiener Klimafahrplan und dem Ausstieg aus fossilen Heizsystemen bis 2040 werden zentrale Heizlösungen im Zinshaus zum Pflichtthema. Hinzu kommt die Wiener Bauordnung, die bei Gründerzeithäusern in Schutzzonen strenge Auflagen für Fassade, Dach und Fenster vorsieht. Wer jetzt plant, hat den zeitlichen Vorlauf, den eine Zinshaus-Gesamtsanierung braucht.

Die gute Nachricht: Saniert vergrößert sich der Spielraum deutlich. Kategorieaufstufung nach dem MRG, neue Mietzinsbildung nach Leerstand, Energieeffizienz als Betriebskostensenker für die Mieter, und ein Objekt, das am Markt wieder verkehrsfähig ist. Vereinbaren Sie eine kostenlose Bestandsbesichtigung, und wir zeigen Ihnen, in welchem Zustand Ihr Zinshaus tatsächlich ist und welche Sanierungsstrategie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was umfasst eine Zinshaussanierung? Gewerke-Überblick

Eine Zinshaus-Gesamtsanierung ist in der Komplexität nicht mit einer Wohnungssanierung vergleichbar. Zehn bis fünfzehn Gewerke greifen ineinander, oft in einem bewohnten Objekt mit bestehenden Mietverhältnissen. Vier Arbeitsebenen müssen getrennt geplant und gemeinsam koordiniert werden.

Bauhülle

Dach, Fassade und Fenster bilden die thermische und optische Außenhaut. Bei Gründerzeitobjekten in den Schutzzonen der Bezirke 1010, 1030 bis 1090 und 1150 bis 1180 darf die Straßenfassade meist nicht mit WDVS gedämmt werden. Stuckfassaden bleiben erhalten, gedämmt wird innen oder hofseitig. Kastenfenster sind in der Regel sanierungs- und nicht tauschpflichtig. Auf dem Dach steht oft die komplette Erneuerung der Eindeckung, dazu Dämmung der obersten Geschossdecke oder Vollausbau des Dachgeschosses als Teil der Sanierung.

Haustechnik-Zentrale

Der zweite Block ist die gesamte Haustechnik. Umstieg von Gasetagenheizungen auf eine zentrale Heizlösung, oft Fernwärme in Wien oder eine zentrale Wärmepumpe. Neue Steigleitungen für Wasser, Abwasser und Gas, moderne Stromverteilung mit Wohnungsunterverteilungen, teilweise Erneuerung der Hausinstallation bis zum Hausanschlussraum. In Summe sind hier alleine rund zehn Gewerke beteiligt, vom Heizungsbauer bis zum Elektriker mit OVE-E-8101-Befund.

Gemeinflächen

Stiegenhaus, Hof, Aufzug, Müll- und Fahrradraum, Keller. Bei vielen Zinshäusern kommt der nachträgliche Liftein- oder Aufbau dazu, gefördert über die Wiener Wohnbauförderung. Hofflächen werden entsiegelt und begrünt, das verbessert die Mikroklimabilanz und ist bei Sockelsanierungen förderrelevant. Stiegenhausmalerei und historische Geländer gehören bei Gründerzeitobjekten ebenfalls in dieses Paket.

Wohnungs-Upgrades und Kategorieaufstufung

Nach dem MRG wird die Ausstattung in die Kategorien A, B, C und D eingeteilt. Viele unsanierte Zinshauswohnungen liegen noch in Kategorie C oder D. Ziel einer Sockel- oder Totalsanierung ist die Aufstufung auf Kategorie A: Zentralheizung, zeitgemäße Sanitäreinheit innerhalb der Wohnung, normgerechte Elektrik. Leerstehende Wohnungen werden im Rahmen der Sanierung komplett modernisiert, bei Sockelsanierungen wird im bewohnten Zustand gearbeitet.

Kosten einer Zinshaussanierung in Wien

Die Kostenspanne bei Zinshaussanierungen ist breit. Zustand der Substanz, Bauepoche, Schutzzone, Mieterstruktur und Sanierungsstrategie wirken sich alle auf den Preis pro Quadratmeter aus. Aus unseren Projekten und aus der Datenbasis des Fachmarkts ergeben sich die folgenden Richtwerte.

Sanierungsumfang EUR pro m² Typisch für
Teilsanierung (Dach, Fassade oder Heizzentrale) 600-1.000 Einzelmaßnahmen, mittelfristige Planung
Sockelsanierung (bewohnt, durchgreifend) 1.000-1.500 Hülle, Haustechnik, Allgemeinflächen
Totalsanierung (bestandsfrei) 1.500-2.500 Inkl. Wohnungsausbau, Aufstockung
Denkmalgerechte Sanierung 2.000-3.500 BDA-Objekte, Jugendstil, Schutzzone

Für ein Zinshaus mit 20 Wohneinheiten und rund 1.600 m² vermietbarer Fläche bewegen sich die Gesamtinvestitionen daher in folgenden Größenordnungen: eine Sockelsanierung zwischen 1,8 und 2,4 Mio. Euro, eine Totalsanierung zwischen 2,4 und 4,0 Mio. Euro. Denkmalgeschützte Objekte liegen deutlich darüber, weil Stuckrestaurierung, Sgraffito oder originalgetreue Holzfenster in eigener Kostenkategorie spielen.

Als Referenz aus eigener Erfahrung: In 1160 Wien haben wir ein Wohnobjekt mit 650 m² über fünf Jahre schrittweise umfassend modernisiert. Das Gesamtvolumen lag bei rund 600.000 Euro brutto, also etwa 920 Euro pro Quadratmeter. Das Projekt zeigt, dass Zinshaussanierung nicht zwingend in einem Zug und unter Hochdruck passieren muss. Bei stabiler Mieterstruktur und vorausschauender Planung lässt sich die Investition etappieren.

Ein Hinweis zu den laufenden Kosten nach Sanierung: Die TU Wien hat in einer Studie von Plachy aus dem Jahr 2024 Instandhaltungsaufwendungen im Wiener Zinshaus mit 15 bis 28 Euro pro Quadratmeter und Jahr ermittelt, im Mittel rund 22 Euro. Diese Kennzahl ist für Bauträger und Verwalter bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung oft wichtiger als der einmalige Sanierungspreis.

Einen detaillierten Überblick zu Gewerkekosten auf Wohnungsebene finden Sie ergänzend in unserem Beitrag zur Altbausanierung Kosten in Wien. Die dortigen Einzelpreise für Elektrik, Sanitär, Böden und Fenster lassen sich auf Wohnungsebene im Zinshaus direkt übertragen.

Sockelsanierung, Totalsanierung, Generalsanierung: die Unterschiede

Drei Begriffe, die im Zinshaus-Kontext oft synonym verwendet werden, aber rechtlich und wirtschaftlich klar getrennt sind. Die Wahl des richtigen Instruments entscheidet über Förderhöhe, Mietzinsbildung und Zeitplan.

Sockelsanierung

Die Sockelsanierung ist das klassische Förderinstrument der Wiener Wohnbauförderung, abgewickelt über den wohnfonds_wien. Sie findet im bewohnten Zustand statt. Die Mieter bleiben während der Bauphase im Haus, die Bauabschnitte werden so geplant, dass jede Wohnung nutzbar bleibt. Gefördert werden Hülle, Haustechnik, Allgemeinflächen und Kategorieaufstufung leer werdender Wohnungen. Gegenleistung ist eine zeitlich befristete Mietzinsbindung, damit die Fördermittel nicht in eine Mietensteigerung umgeschlagen werden. In vielen Sockelsanierungen ist ein Dachgeschossausbau integriert. Nach dem WWFSG 1989 ist bei geförderten Dachgeschossausbauten jede zweite, sechste, zehnte und vierzehnte neu geschaffene Wohneinheit der Stadt Wien zur Vergabe anzubieten, die übrigen stehen zur freien Verwertung.

Totalsanierung

Die Totalsanierung setzt den bestandsfreien Zustand des Hauses voraus. Alle Mietverhältnisse sind aufgelöst, das Objekt wird leer übergeben und im großen Wurf saniert, bis hin zur Aufstockung und zum Neuausbau sämtlicher Wohnungen. Der wohnfonds_wien fördert nach § 63 WWFSG 1989 ein Landesdarlehen in Höhe von bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtbaukosten, Laufzeit 20 Jahre. Dazu Annuitätenzuschüsse, in der Regel 5 Prozent der Baukosten pro Jahr bzw. alternativ 2,5 Prozent pro Jahr über 15 Jahre. Die durchschnittliche Wohnungsgröße darf 90 m² nicht überschreiten. Im Gegenzug bindet die Förderung den Mietzins für 15 Jahre an die Richtwerte des WWFSG.

Generalsanierung ohne Förderung

Die dritte Variante ist die Generalsanierung ohne Inanspruchnahme der Wiener Wohnbauförderung. Typisch für Bauträgerprojekte, bei denen das Objekt nach Sanierung im Einzelwohnungsverkauf oder zur Neuvermietung zu marktüblichen Preisen verwertet wird. Vorteil: keine Mietzinsbindung, freie Preisgestaltung, schnellere Abwicklung. Nachteil: die Vollfinanzierung liegt beim Eigentümer bzw. Bauträger, Förderzuschüsse entfallen. Diese Variante rechnet sich in Lagen mit hoher Nachfrage und deutlichem Aufschlag nach Sanierung.

Förderungen für Zinshaussanierung Wien 2026

Die Förderlandschaft ist 2026 in Bewegung. Die Bundesförderungen wurden eingeschränkt, die Wiener Landesförderung über den wohnfonds_wien läuft dagegen unverändert weiter und ist für Zinshaussanierungen der wichtigste Hebel.

Programm Förderhöhe Zielgruppe
wohnfonds_wien Sockelsanierung Landesdarlehen, Annuitätenzuschüsse, nicht rückzahlbare Beiträge Eigentümer bewohnter Zinshäuser
wohnfonds_wien Totalsanierung bis 40 % Darlehen 20 Jahre + Annuitätenzuschuss, 15 J. Mietzinsbindung Bestandsfreie Objekte
THEWOSAN (MA 50) 25-35 % für thermische Maßnahmen Fassade, Dach, Kellerdecke
Sanierungsoffensive 2026 bis 30 % für Kesseltausch Gasausstieg, Heizzentrale
MA 50 Wohnungsverbesserung 20 % Zuschuss Einzelne Wohnungen in Kategorieaufstufung

Die Sockelsanierung des wohnfonds_wien kombiniert drei Bausteine: ein Landesdarlehen, Annuitätenzuschüsse auf Bankdarlehen sowie nicht rückzahlbare Beiträge für besonders förderrelevante Maßnahmen wie Lifteinbau oder Hofbegrünung. Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden. Später nachgereichte Anträge werden abgelehnt. Dieselbe Regel gilt für die Totalsanierung.

Die THEWOSAN-Förderung der MA 50 ist die zweite Säule und fördert thermische Hüllenmaßnahmen zwischen 25 und 35 Prozent, je nach Qualität der Dämmmaßnahme und erreichter Energieeinsparung. Das ist besonders bei Sockelsanierungen interessant, bei denen Fassadendämmung, Dachsanierung und Kellerdecke gleichzeitig umgesetzt werden. Details zu den Einsparpotenzialen finden Sie in unserem Beitrag zur thermischen Sanierung in Wien.

Die Bundes-Sanierungsoffensive 2026 bis 2030 läuft mit 360 Mio. Euro pro Jahr. Seit dem 2. Februar 2026 sind neue Registrierungen und Förderanträge nur noch für den Kesseltausch möglich, mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Sanierungsbonus für Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch oder Fassadendämmung ist für neue Anträge pausiert. Zudem sind bereits über 60 Prozent des Budgets vergeben. Wer auf diese Förderschiene setzt, sollte den Antrag zügig einreichen.

Einen aktuellen Gesamtüberblick aller Programme, Voraussetzungen und Antragswege haben wir in unserem Förderungsguide 2026 zusammengestellt. Wir prüfen bei jedem Zinshausprojekt, welche Kombination möglich ist, und übernehmen die Antragstellung als Teil der Projektleistung.

Ablauf einer Zinshaus-Gesamtsanierung in sechs Phasen

Von der ersten Bestandsanalyse bis zur Endabnahme vergehen bei einer Zinshaus-Gesamtsanierung je nach Umfang zwölf bis dreißig Monate. Die folgenden sechs Phasen strukturieren den Ablauf so, dass Hausverwaltungen, Bauträger und Eigentümergemeinschaften jederzeit wissen, an welchem Punkt das Projekt steht.

Phase 1: Bestandsanalyse und Substanzgutachten

Wir erfassen den baulichen Ist-Zustand, prüfen Tramdecken, Fassadenputz, Dachstuhl und Hausinstallation. Ein Schadstoffgutachten auf Asbest, PAK und Blei ist bei Sanierungen mit Abbrucharbeiten gesetzlich vorgeschrieben. Ergänzend wird eine Mieterbestandserhebung durchgeführt: Kategorien, Mietverträge, Leerstand, Fluktuation. Daraus leitet sich die Frage ab, ob Sockel- oder Totalsanierung die passende Strategie ist.

Phase 2: Sanierungskonzept und Eigentümergemeinschaftsbeschluss

Auf Basis des Gutachtens erstellen wir ein Sanierungskonzept mit Gewerkekatalog, Terminplan und Kostenrahmen. Bei Objekten mit Eigentümergemeinschaft nach WEG 2002 ist ein Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer erforderlich, für außerordentliche Verwaltungshandlungen sogar qualifizierte Mehrheiten. Hausverwaltungen koordinieren den Beschluss, wir liefern die Entscheidungsgrundlagen in der Form, die der Beschlussfassung standhält.

Phase 3: Förderantrag beim wohnfonds_wien

Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Im Fall einer Sockelsanierung bedeutet das: Einreichunterlagen, Finanzierungsplan, Sanierungskonzept und Statiknachweise liegen fertig vor, bevor überhaupt ein Gerüst steht. Wir bereiten die förderrelevanten Unterlagen vor und begleiten die Verhandlungen mit dem wohnfonds_wien.

Phase 4: Einreichplanung und Behördenwege

Parallel zum Förderantrag läuft die Einreichplanung bei der Baubehörde. In Schutzzonen ist die MA 19 eingebunden, bei denkmalgeschützten Objekten das Bundesdenkmalamt. Fassadenänderungen, Dachaufbauten und Liftschächte sind in Wien bewilligungspflichtig. Das Behördenverfahren dauert erfahrungsgemäß drei bis neun Monate, bei komplexen Fällen länger.

Phase 5: Umsetzung mit Mieter-Management

Die eigentliche Bauphase ist bei bewohnten Objekten die heikelste. Etappierung ist Pflicht: ein Stiegenabschnitt nach dem anderen, Lärmzeiten kommunizieren, Versorgung mit Wasser, Strom und Heizung durchgängig sichern. Bei tiefgreifenden Eingriffen werden Mietern teilweise Ersatzwohnungen angeboten. Unser Bauleiter ist während der gesamten Bauphase erster Ansprechpartner, sowohl für die Hausverwaltung als auch für die Mieter vor Ort.

Phase 6: Endabnahme und Kategorieaufstufung

Nach Fertigstellung erfolgt die Endabnahme. Wohnungen werden nach MRG neu kategorisiert, Fördermittel werden endabgerechnet, der wohnfonds_wien kontrolliert die förderrelevanten Maßnahmen. Ab diesem Moment können die aufgestuften Wohnungen zu den neuen Konditionen am Markt platziert werden.

Besonderheiten im Wiener Zinshaus: Bauepochen und Bezirke

Nicht jedes Wiener Zinshaus funktioniert gleich. Drei Epochen prägen den Bestand, und jede bringt eigene Sanierungsthemen mit.

Gründerzeit 1848 bis 1918

Die klassischen Zinshäuser mit Stuckfassade, Tramdecken, Kastenfenstern und Innenhof-Stiegenhäusern. Typische Lagen sind 1010 sowie 1030 bis 1090 und 1150 bis 1180. In diesen Bezirken ist die Schutzzone die Regel, nicht die Ausnahme. Fassaden dürfen nicht verändert, Dachlandschaften nicht beliebig neu gestaltet werden. Kastenfenster werden restauriert, nicht getauscht. Die Tramdecken sind statisch sensibel, jeder Fußbodenaufbau braucht eine Vorabprüfung.

Jugendstil und denkmalgeschützte Objekte

Eine Untergruppe der Gründerzeit sind die späten Jugendstilobjekte der Jahre um 1900. Viele dieser Häuser stehen unter Denkmalschutz des Bundesdenkmalamts. Hier sind originalgetreue Restaurierungen Pflicht, die Materialkosten steigen entsprechend. Sgraffito, Schmiedeeiserngeländer, Majolikafassaden. Sanierungen in dieser Kategorie beginnen kostenmäßig erst bei 2.000 Euro pro Quadratmeter und reichen weit darüber hinaus.

Nachkriegs-Zinshaus 1950 bis 1970

In Bezirken wie 1100, 1110, 1120 und 1230 überwiegen Nachkriegs-Zinshäuser. Oft ohne Stuck, mit einfacheren Grundrissen, aber auch mit Schadstoffproblemen: Asbest in Putzen und Fliesenkleber, PAK in Parkettklebern, bleihaltige Farben. Auf der Habenseite: WDVS ist hier meistens möglich, Schutzzone trifft selten zu. Thermisch lässt sich bei diesen Objekten mit THEWOSAN-Förderung viel bewegen.

Bei Zinshaus-Sanierungen in 1160 haben wir in den letzten Jahren oft mit gemischten Objekten zu tun: Erdgeschoss und erster Stock Gründerzeit, Aufstockungen aus den 1960ern. Das stellt an die Planung besondere Anforderungen, weil Bauepochen, Statik und Materialien innerhalb eines Hauses nicht einheitlich sind. Für Objekte in 1020, 1030 und 1200 sehen wir ähnliche Mischstrukturen, gerade in den durchmischten Gründerzeitvierteln.

Warum Generalunternehmer statt Einzelvergabe

Bei einer Zinshaus-Gesamtsanierung ist die Frage nach dem Generalunternehmer nicht primär eine Kostenfrage, sondern eine Koordinationsfrage. Drei Zielgruppen, drei Perspektiven.

Für Hausverwaltungen: ein Ansprechpartner statt fünfzehn. Wöchentliche Statusberichte, klare Verantwortung bei Mängeln, ein Vertragspartner bei der Endabrechnung. Die Koordination zwischen Baumeister, Installateur, Elektriker, Trockenbauer, Bodenleger und Maler fällt weg, weil sie intern stattfindet. Verwalter mit zehn oder zwanzig Objekten im Portfolio sparen sich damit die vermutlich größte Zeitkomponente bei der Projektbetreuung.

Für Bauträger: Kalkulationssicherheit. Ein verbindlicher Gesamtpreis, ein fixer Fertigstellungstermin, klare Pönalen bei Verzug. Bei Projekten, die nach Sanierung in den Einzelverkauf gehen, ist der Zeitpunkt der Marktverwertung kritisch. Ein Generalunternehmer mit eigenem Fachpersonal kann den Zeitplan garantieren, weil er nicht auf Subfirmen angewiesen ist.

Für Eigentümergemeinschaften: Kommunikation als Entlastung. Der Bauleiter informiert die Wohnungseigentümer und Mieter direkt, organisiert Begehungen, beantwortet Fragen zu Bauphasen. Die Hausverwaltung bleibt Schnittstelle, aber ohne den operativen Aufwand.

Unsere Positionierung: Wir haben Bautechnik und Haustechnik aus einer Hand. Das ist im Wiener Zinshaus-Geschäft unüblich. Die meisten Generalunternehmer vergeben Elektrik, Sanitär und Heizung an Sub-Unternehmen weiter. Bei uns arbeitet das eigene Installations- und Elektroteam auf derselben Baustelle wie Baumeister und Trockenbauer. Die Schnittstellen zwischen Haus- und Bautechnik, die bei klassischer Einzelvergabe regelmäßig zu Verzögerungen führen, entfallen. Unser Leistungsprofil für Altbausanierung zeigt, wie dieser integrierte Ansatz im Detail funktioniert.

Wirtschaftlichkeit: was bringt die Zinshaussanierung?

Die Sanierung eines Zinshauses ist eine Investition mit mehreren Ertragshebeln. Hausverwaltungen und Bauträger kalkulieren nicht mit der Steigerung des Wohnkomforts, sondern mit harten Zahlen.

Wertsteigerung: Ein saniertes Zinshaus in guter Wiener Lage erzielt im Verkauf 7.000 bis 9.000 Euro pro Quadratmeter, teilweise darüber. Unsaniert liegt das Niveau bei 3.500 bis 4.500 Euro. Rechnet man die Sanierungsinvestition von 1.500 Euro pro Quadratmeter Totalsanierung dagegen, ergibt sich selbst im konservativen Szenario ein deutlicher Wertzuwachs pro Quadratmeter. Bei Bauträger-Projekten wird diese Rechnung eng mit Einkauf, Sanierungskosten und Vermarktungspreis kalkuliert.

Kategorieaufstufung und Mietzinsbildung: Wohnungen der Kategorie D werden im Rahmen einer Sockel- oder Totalsanierung auf Kategorie A gehoben. Bei Neuvermietung nach Leerstand gilt der Richtwertmietzins mit Zuschlägen, nicht mehr die Kategoriemietzins-Obergrenze. Das wirkt sich bei der laufenden Rendite deutlich aus.

Betriebskosten: Eine thermisch sanierte Bauhülle und eine moderne Heizzentrale senken die Heizkosten für Mieter um 30 bis 50 Prozent. Das ist kein direkter Ertrag für den Eigentümer, aber ein Argument bei Neuvermietungen und ein Aspekt, der bei der ESG-Bewertung institutioneller Käufer immer stärker einfließt.

Gesetzlicher Druck: Der Wiener Klimafahrplan sieht den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen bis 2040 vor. Wer die Heizzentrale heute noch mit Gasetagenheizungen betreibt, wird in den kommenden Jahren unter Druck geraten. Eine vorausschauende Sanierung mit Umstieg auf Fernwärme oder zentrale Wärmepumpe spart langfristig Kosten und sichert die Vermietbarkeit.

Parallel dazu lohnt es sich, Teilsanierungen thermisch abzustimmen. Unser Beitrag zur thermischen Sanierung zeigt, wie Fassade, Dach und Kellerdecke aufeinander abgestimmt werden, damit THEWOSAN-Förderungen voll ausgeschöpft werden.

Ihr nächster Schritt: unverbindliche Bestandsbesichtigung

Eine seriöse Einschätzung, ob Ihr Zinshaus für Sockelsanierung, Totalsanierung oder ein schrittweises Vorgehen geeignet ist, lässt sich erst nach einer Besichtigung vor Ort treffen. Wir kommen zu Ihrem Objekt, prüfen Substanz und Haustechnik, sichten Mietstruktur und Förderpotenzial und erstellen ein erstes Sanierungskonzept mit Kostenrahmen. Kostenlos, unverbindlich, verlässlich.

Weil wir Bautechnik und Haustechnik aus einer Hand abdecken, bekommen Sie eine Gesamteinschätzung, die nicht an der Grenze zwischen Baumeister und Installateur endet. Für Hausverwaltungen und Bauträger ist das die Grundlage, um mit Eigentümergemeinschaften und Finanzierern in die konkrete Planung zu gehen.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin und liefern innerhalb weniger Wochen die Entscheidungsgrundlage, die Ihr nächstes Zinshausprojekt braucht.

Häufig gestellte Fragen

Mehr zu diesem Thema

Altbausanierung

Altbausanierung in Wien

Altbausanierung in Wien — Jetzt beraten lassen!

Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch – kompetent, transparent und zuverlässig.

Kostenlose Beratung anfragen