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Eine Hausaufstockung in Wien schafft neue Wohnfläche ohne zusätzlichen Grund. Wir erklären, was Leichtbau, Stahl oder Massivbau kosten, welche Rolle Bauklasse und Flächenwidmung spielen, wie das MA-37-Verfahren abläuft und welche Förderungen 2026 gre

Hausaufstockung Wien: Kosten, Bauweisen und Ablauf 2026

Hausaufstockung Wien: Kosten, Bauweisen und Ablauf 2026

Grund und Boden in Wien sind knapp, die Nachfrage nach Wohnraum ist groß. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stellen sich deshalb die Frage, ob sie ihr Bestandsgebäude um ein ganzes Geschoss erweitern können, ohne neu bauen zu müssen. Eine Hausaufstockung ist in Wien eine echte Option, sie ist aber rechtlich und technisch anspruchsvoller als ein klassischer Dachausbau. Wir erklären, worauf es ankommt, was realistische Kosten sind und wie wir Sie als Generalunternehmer durch das Projekt begleiten. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, wir sehen uns Ihr Objekt unverbindlich an.

Aufstockung oder Dachausbau? Was in Wien den Unterschied macht

Die Begriffe Aufstockung und Dachausbau werden im Alltag oft vermischt, auf der Baustelle und in der Baupolizei sind sie aber zwei verschiedene Welten. Beim Dachausbau wird der vorhandene Dachraum zu Wohnfläche umgebaut. Die Kubatur des Gebäudes bleibt dabei unverändert, weil die bestehende Dachkonstruktion nur angepasst, gedämmt und mit Fenstern versehen wird. Bei einer Aufstockung entsteht dagegen neue Kubatur. Das Haus wird um ein zusätzliches Geschoss erweitert, oben kommt ein neues Dach drauf, und die Grundfläche dieses neuen Stockwerks liegt häufig deutlich über der Wohnfläche, die ein Dachausbau liefern würde.

Dieser Unterschied hat Folgen für Statik, Genehmigung, Förderung und Preis. Eine Aufstockung ist kein Umbau, sondern eine Erweiterung im Sinne der Wiener Bauordnung, sie muss in die Flächenwidmung und den Bebauungsplan passen. Wenn Sie noch unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Gebäude besser passt, lesen Sie unseren Ratgeber zur Genehmigung beim Dachausbau und unsere Kostenübersicht zum Dachausbau. Einen Gesamtüberblick über alle Möglichkeiten, einen Dachraum zu erschließen, finden Sie auf unserer Leistungsseite Dachausbau.

Für die Entscheidung zählt am Ende nicht der Begriff, sondern die bauliche Ausgangslage. Wir besichtigen Ihr Objekt, prüfen Statik, Flächenwidmung und Bauklasse und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Dachausbau ausreicht oder eine Aufstockung sinnvoll ist.

Wann sich eine Hausaufstockung in Wien lohnt

Nicht jedes Gebäude eignet sich für eine Aufstockung, und nicht in jeder Situation rechnet sich der Aufwand. Aus unseren Projekten in den Gründerzeitbezirken wissen wir, wo die Aufstockung wirklich ihr Geld wert ist.

Der wirtschaftlich stärkste Fall ist das Wiener Zinshaus. Wer ein Zinshaus im 1050, 1070 oder 1090 besitzt, kann mit einer Aufstockung 200 bis 400 m² neue, vermietbare Wohnfläche schaffen. Die Quadratmeterpreise für Mieten und Eigentum im gründerzeitlichen Kernbereich sind hoch, die Investitionskosten für die Aufstockung amortisieren sich über Mieteinnahmen oder direkten Verkauf häufig innerhalb von zehn bis fünfzehn Jahren. Gleichzeitig steigt der Marktwert der gesamten Liegenschaft spürbar.

Auch im Einfamilienhaus hat die Aufstockung ihren Platz. In den Außenbezirken 1220 und 1230 erleben wir regelmäßig Familien, die ein Grundstück geerbt oder vor Jahrzehnten erworben haben und heute mehr Wohnraum für die Kinder oder eine Einliegerwohnung für die Eltern brauchen. Der Umzug wäre teuer und emotional belastend. Eine Aufstockung erweitert das bestehende Haus, ohne den Garten, die Lage und die gewachsene Nachbarschaft aufzugeben. Oft entsteht so eine eigene Wohneinheit, die später vermietet werden kann.

Und schließlich gibt es den reinen Investitionsfall: Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Liegenschaft bewusst durch eine Aufstockung aufwerten, weil der Markt dafür Raum gibt. In vielen Wiener Bezirken liegt das Verhältnis aus aktueller Bauhöhe zu maximal zulässiger Höhe so, dass eine oder zwei Geschosse noch Platz hätten. Diese Reserve ist ein stiller Wert, den viele Eigentümer gar nicht kennen.

Flächenwidmung, Bauklasse und Bebauungsplan: Was ist erlaubt?

Der erste Schritt jeder Aufstockung ist nicht die Baustelle, sondern ein Blick in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Die Stadt Wien teilt ihr Stadtgebiet in Bauklassen ein, die nach § 75 der Wiener Bauordnung die zulässige Gebäudehöhe regeln. Dazu kommen Bebauungsbestimmungen wie geschlossene oder offene Bauweise, Baufluchtlinien, Traufenhöhen und oft auch konkrete Dachneigungsvorschriften.

Vereinfacht gesagt erlaubt Bauklasse I Gebäude bis etwa 9 m Höhe, typisch für Einfamilienhausgebiete in den Außenbezirken. Bauklasse II geht bis rund 12 m, Bauklasse III bis etwa 16 m. In den klassischen Gründerzeitvierteln findet sich häufig Bauklasse IV mit Gebäudehöhen bis rund 21 m, was den typischen sechsgeschossigen Zinshäusern entspricht. Die höheren Bauklassen V und VI erlauben noch größere Höhen und kommen vor allem in Zentrumslagen und an städtebaulich besonderen Achsen zum Tragen. Die genaue Höhe an Ihrer Adresse steht im Bebauungsplan, nicht in allgemeinen Tabellen.

Für die Aufstockung ist die zentrale Frage: Wie hoch dürfte das Gebäude maximal sein, und wie hoch ist es heute? Die Differenz ist Ihre Aufstockungsreserve. Ein Zinshaus im 1070, das fünf Vollgeschosse hat und in Bauklasse IV steht, hat oft noch Platz für ein weiteres Geschoss plus Dachaufbau. Bei Einfamilienhäusern in Bauklasse I ist die Reserve meist kleiner, ein zusätzliches Halbgeschoss oder ein neues Dachgeschoss sind aber häufig möglich.

Den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan können Sie kostenlos unter wien.gv.at/flaechenwidmung/public einsehen. Liegt Ihre Liegenschaft in einer Schutzzone, ist zusätzlich die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) am Zug und prüft das äußere Erscheinungsbild der geplanten Aufstockung. In den Gründerzeitbezirken zwischen Gürtel und Ring sind Schutzzonen fast flächendeckend ausgewiesen. Das heißt nicht, dass eine Aufstockung unmöglich ist. Sie braucht aber einen Entwurf, der sich in die Dachlandschaft einfügt.

Leichtbau, Stahl oder Massivbau: Die drei Bauweisen im Vergleich

Wenn die rechtliche Reserve passt, ist die nächste Frage: Wie wird die Aufstockung konstruktiv umgesetzt? Drei Bauweisen sind im Wiener Markt relevant, jede hat ihre Stärken.

Der Holzriegelbau, oft auch Holzleichtbau genannt, ist die häufigste Variante für Aufstockungen im Altbau. Das Gewicht ist im Vergleich zum Massivbau gering, viele Bauteile werden in der Halle vorgefertigt und per Kran montiert. Das verkürzt die Bauzeit auf der eigenen Straße und reduziert das Risiko für die Bestandsstatik. Stahlrahmenkonstruktionen kommen dann zum Zug, wenn große Spannweiten überbrückt werden müssen oder das Tragwerk aus anderen Gründen hohe Lasten aufnehmen soll. Massivbau in Ziegel oder Beton ist bautechnisch die klassische Variante, setzt aber Bestandsstrukturen voraus, die das Mehrgewicht tragen können. Bei vielen Wiener Gründerzeithäusern ist das nur mit umfangreicher Ertüchtigung machbar.

Bauweise Kosten pro m² Bauzeit vor Ort Wann sinnvoll
Holzriegel (Leichtbau) 2.500–3.500 € 4–6 Monate Zinshaus, Altbau mit Statikreserve
Stahlrahmen 2.800–4.000 € 5–7 Monate Große Spannweiten, flexible Grundrisse
Massivbau (Ziegel/Beton) 3.500–5.000 € 7–10 Monate Neubau-Charakter, hohe Lasten, Schallschutz

Für Wiener Zinshausaufstockungen empfehlen wir in rund 80 % der Fälle den Holzriegelbau. Er ist nicht nur wirtschaftlich, sondern schont auch die Tramdecken und das Mauerwerk der Gründerzeitsubstanz. Welche Bauweise für Ihr Haus passt, lässt sich erst nach der statischen Voruntersuchung seriös beantworten.

Kosten einer Hausaufstockung in Wien

Die Gesamtkosten einer Aufstockung hängen von der Bauweise, der Ausstattung und dem Aufwand für Statik, Kran und Erschließung ab. Als Richtwert für schlüsselfertige Aufstockungen in Wien bewegen sich die Kosten zwischen 2.500 und 5.000 €/m² neuer Wohnfläche.

Zwei Rechenbeispiele machen die Größenordnung greifbar. Ein Zinshaus im 1090 wird um ein Vollgeschoss mit 300 m² erweitert, Holzriegelbau, gehobener Standard. Kostenrahmen rund 900.000 Euro, inklusive Haustechnik und Nebenkosten. Ein Einfamilienhaus im 1220 bekommt ein zusätzliches Obergeschoss mit 100 m² in Leichtbauweise, ebenfalls schlüsselfertig. Dafür sollten Sie mit rund 300.000 Euro rechnen. In beiden Fällen ist das Ergebnis neue Wohnfläche, die am Wiener Markt dauerhaft gefragt ist.

Die reinen Baukosten sind aber nur der größte Posten, nicht der einzige. Auf das Projekt kommen mehrere Zusatzposten, die in der Erstkalkulation gerne vergessen werden.

Position Kostenrahmen Hinweis
Statikgutachten Bestand 5.000–15.000 € Basis für jede weitere Planung
Architektenhonorar 12–15 % der Bausumme Einreichplanung und Detailplanung
Kranlogistik 8.000–20.000 € Inklusive Straßensperre, je nach Lage
Behördengebühren, Energieausweis 2.000–5.000 € MA 37, MA 19 falls Schutzzone
Lifteinbau oder Liftertüchtigung 80.000–150.000 € Bei neuer Wohnung im Zinshaus oft Pflicht

Planen Sie diese Zusatzkosten von Anfang an mit ein. Unsere Erfahrung: Wer nur den Quadratmeterpreis vergleicht, stolpert später über die Nebenkosten. Eine ehrliche Kalkulation zeigt alle Posten auf einen Blick. Sie möchten wissen, wo Ihre Liegenschaft realistisch liegt? Sprechen Sie mit uns, wir erstellen eine nachvollziehbare Ersteinschätzung.

Statik-Check Bestand: Trägt Ihr Gebäude ein weiteres Geschoss?

Die alles entscheidende Frage vor jeder Aufstockung lautet: Hält das Bestandsgebäude das Mehrgewicht aus? Die Antwort liefert kein Gefühl, sondern das Statikgutachten. Wir beauftragen dafür erfahrene Ziviltechniker, die Fundament, tragende Wände, Decken und den Anschluss des neuen Geschosses an die bestehende Struktur prüfen.

Die Gründerzeit-Zinshäuser in 1060, 1070, 1080 und 1090 sind in vielen Fällen überraschend gutmütig. Sie wurden mit großen Sicherheitsreserven gebaut, das Mauerwerk ist dick, die Fundamente sind tief gegründet. In Leichtbauweise ist bei gut erhaltener Substanz häufig ein ganzes Geschoss möglich, manchmal sogar zwei. Wichtig ist der Zustand der obersten Geschoßdecke, also der Decke über dem ehemaligen Dachboden. Hier entscheidet sich, ob Lasten sauber nach unten abgetragen werden.

Anders sieht es bei Nachkriegsbauten der 1950er- und 1960er-Jahre aus. Viele dieser Gebäude wurden mit knapper Kalkulation errichtet, die Statikreserven sind gering. Großformatige Plattenbauten in den Gemeindebau-Beständen sind häufig gar nicht aufstockbar, weil das Tragwerk sehr genau bemessen wurde. Bei Bauten der 1960er- bis 1980er-Jahre ist jede Liegenschaft ein Einzelfall. Hier entscheidet das Statikgutachten, ob die Aufstockung technisch überhaupt Sinn ergibt.

Wenn Sie Unsicherheit über den Zustand Ihrer Bausubstanz haben, lohnt sich vorab ein Blick in unseren Beitrag Bauschäden erkennen, wann muss saniert werden. Oft zeigt sich bei der Statikprüfung, dass Bestandsschäden ohnehin saniert werden müssen, bevor oben etwas Neues draufkommt. Das ist dann ein guter Moment, um die Aufstockung mit einer Altbausanierung zu kombinieren und Gerüst, Behördenverfahren und Baustelleneinrichtung doppelt zu nutzen.

Genehmigung und Ablauf: MA 37, MA 21, MA 19

Eine Aufstockung ist in Wien immer bewilligungspflichtig nach der Wiener Bauordnung. Die zentrale Anlaufstelle ist die MA 37 (Baupolizei), die den Antrag auf Baubewilligung prüft. Zum Einreichen gehören Einreichpläne, Statikgutachten, Energieausweis, Brandschutzkonzept und Nachweise zu Flächenwidmung und Bebauungsplan. Bei komplexen Aufstockungen wird außerdem die MA 21 (Stadtteilplanung und Flächenwidmung) eingebunden, wenn der Bebauungsplan Auslegungsfragen aufwirft. Liegt die Liegenschaft in einer Schutzzone, prüft die MA 19 zusätzlich das äußere Erscheinungsbild.

Erfahrungsgemäß dauert das Genehmigungsverfahren in Wien 4 bis 8 Monate, bei einfachen Projekten mitunter kürzer, in denkmalgeschützten Zonen deutlich länger. Während des Verfahrens haben auch Nachbarinnen und Nachbarn Gelegenheit, Einwendungen einzubringen, was den Zeitplan nach hinten verschieben kann. Welche Schritte im Detail auf Sie zukommen, haben wir in unserem Beitrag zum Genehmigungsverfahren beim Dachausbau aufgeschlüsselt. Bei der Aufstockung läuft das Verfahren in weiten Teilen gleich, mit dem Unterschied, dass neue Kubatur entsteht und die Flächenwidmung streng abgeprüft wird.

Ein eigener Punkt, der beim Zinshaus oft vergessen wird: das Wohnungseigentumsgesetz. In einem Haus mit mehreren Wohnungseigentümern gehört der Dachboden zu den allgemeinen Teilen. Eine Aufstockung verändert diese allgemeinen Teile und benötigt nach WEG 2002 die Zustimmung aller Miteigentümer. Verweigern einzelne Eigentümer ihre Zustimmung, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen über einen Antrag beim Außerstreitgericht ersetzt werden. Dieser Weg kostet Zeit, er ist aber gangbar, wenn die Aufstockung dem Gebäude objektiv nützt. Wir empfehlen, die Miteigentümer frühzeitig einzubinden, idealerweise bevor die Einreichplanung steht.

Wiener Spezifika: Kran, enge Straßen, Innenhöfe

Eine Aufstockung sieht auf dem Plan einfach aus, in der dichten Wiener Bebauung ist die Logistik aber oft die eigentliche Herausforderung. Kein Zinshaus steht auf einer freien Wiese. Enge Straßenzüge, parkende Autos, Straßenbahnoberleitungen und Hauseinfahrten mit knapper Durchfahrtshöhe bestimmen, wie ein Kran überhaupt aufgestellt werden kann.

Bei Aufstockungen im inneren Gürtelbereich, etwa im 1050 oder 1070, ist fast immer eine Straßensperre notwendig. Die entsprechende Bewilligung erteilt die MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) auf Antrag. Je nach Verkehrslage wird die Sperre tage- oder wochenweise erlaubt, oft gekoppelt mit Umleitungsauflagen und zeitlichen Einschränkungen. Die Kosten für Sperre, Verkehrssicherung und Kran zusammen liegen bei typischen Wiener Aufstockungen zwischen 8.000 und 20.000 Euro.

Ein Sonderfall sind Liegenschaften ohne ausreichende Zufahrt, etwa Zinshäuser mit tief liegenden Innenhöfen, bei denen der Kran nicht an das Dach herankommt. In diesen Fällen kommen Mobilkräne mit längerem Ausleger, Sonderlösungen mit Turmdrehkranen auf dem Nachbargrundstück oder im Extremfall sogar Hubschraubermontagen zum Einsatz. Das treibt die Logistikkosten nach oben, ist aber machbar. Wir klären diese Fragen bei der Machbarkeitsprüfung, bevor wir mit der Ausführungsplanung starten.

Und noch ein Punkt, der oft unterschätzt wird: die Anrainer. Eine Aufstockung ist ein sichtbarer und hörbarer Eingriff ins Straßenbild. Frühe, ehrliche Kommunikation mit den Nachbarhäusern nimmt viel Druck aus dem Verfahren. Wir informieren die Anrainer auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen, bevor die Baustelle startet.

Förderungen 2026 für die Hausaufstockung in Wien

Die Förderlandschaft für Aufstockungen ist zweigeteilt. Für die neue Wohnfläche selbst greifen Instrumente der Wohnbauförderung, für energetische Maßnahmen oder den Heizungstausch gelten andere Programme. Hier der Stand für 2026.

MA 50 Wohnbauförderung: Die Stadt Wien fördert den Neubau von Wohnraum und damit auch neue Wohnungen aus einer Aufstockung mit einem zinsgünstigen Landesdarlehen zu 1 % Verzinsung und 30 Jahren Laufzeit. In den ersten fünf Jahren fallen nur die Zinsen an, die Tilgung setzt später ein. Die geförderte Nutzfläche richtet sich nach der Familiengröße, Voraussetzung sind Einkommensgrenzen und bestimmte ökologische Standards. Alle Details zur Antragstellung finden Sie unter wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung.

MA 50 altersgerechte Sanierung, neu seit 2026: Wenn Sie über 60 Jahre alt sind und Ihre eigene Wohnung im Zuge der Aufstockung barrierefrei umgestalten, wurde der Zuschuss heuer deutlich erhöht. Seit 2026 werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten übernommen, maximal 7.500 Euro pro Wohnung. Vorher waren es 35 % und maximal 4.200 Euro. Die Maßnahmen müssen der ÖNORM B 1600 entsprechen, gefördert werden etwa barrierefreie Zugänge, Rampen, motorisierte Türöffner oder Treppenlifte.

WOHNFONDS WIEN Sockelsanierung: Wird Ihre Aufstockung als Teil einer Gesamtsanierung des Zinshauses umgesetzt, kommen Förderungen des Wohnfonds Wien in Betracht. Die Sockelsanierung deckt thermische Verbesserungen, Haustechnikerneuerung und den Dachgeschoßausbau ab. Beratung dazu gibt es kostenlos bei der Servicestelle Hauskunft.

Sanierungsoffensive 2026 des Bundes: Die Sanierungsoffensive läuft mit 360 Mio Euro pro Jahr bis 2030. Seit 2. Februar 2026 sind neue Anträge allerdings ausschließlich für den Kesseltausch möglich, der Sanierungsbonus für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch ist für neue Anträge pausiert. Für die Aufstockung selbst spielt die Sanierungsoffensive deshalb meist keine Rolle, es sei denn, im Zuge des Projekts wird eine neue Heizanlage installiert. Dann kann der Kesseltausch gefördert werden, aktuell mit bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Details unter sanierungsoffensive.gv.at.

Handwerkerbonus: Für das Jahr 2026 wurde der Handwerkerbonus nicht wiederaufgelegt. Anträge für 2025 konnten nur bis Ende Februar 2026 gestellt werden, Nachreichungen sind noch bis 30. April 2026 möglich.

Welche Förderungen für Ihr Projekt konkret in Frage kommen, klären wir gemeinsam in der Projektplanung. Einen Gesamtüberblick aller aktuell laufenden Programme finden Sie in unserem Förderguide zur Altbausanierung 2026.

Alles aus einer Hand: Bautechnik und Haustechnik bei der Aufstockung

Eine Aufstockung vereint viele Gewerke unter einem neuen Dach. Statiker, Zimmerer, Stahlbauer, Dachdecker und Spengler auf der einen Seite, Elektrik, Sanitär, Heizung, Lüftung und bei Zinshäusern oft ein neuer oder verlängerter Aufzug auf der anderen. Wer diese Gewerke einzeln beauftragt, übernimmt die Koordination selbst und trägt das Risiko für Schnittstellen, Wartezeiten und Budgetüberschreitungen.

Als Generalunternehmer decken wir beide Seiten unter einem Dach ab. Elektroinstallationen für das neue Geschoss, Heizung und Lüftung, Sanitärinstallationen und Fliesenarbeiten, Trockenbau und Malerei laufen bei uns als integriertes Projekt mit einem persönlichen Bauleiter als Ihrem einzigen Ansprechpartner. Das spart Zeit, vermeidet doppelte Wege und hält die Kosten im Rahmen.

In der Praxis heißt das: Der Installateur weiß, wo der Trockenbauer die Vorwandinstallationen plant. Der Elektriker stimmt sich direkt mit dem Zimmerer ab, wenn Leerrohre im Holzriegel verlegt werden. Und wenn die MA 37 Nachfragen hat, sind die Unterlagen in einer Hand. Das ist unser USP im Wiener Markt, weil die meisten Mitbewerber entweder nur die Bautechnik oder nur einzelne Haustechnik-Gewerke abdecken.

Sie überlegen, ob eine Aufstockung für Ihr Haus in Frage kommt? Der erste Schritt ist eine ehrliche Einschätzung, ob Flächenwidmung, Statik und Wirtschaftlichkeit zusammenpassen. Wir kommen vorbei, sehen uns das Gebäude an und prüfen gemeinsam mit Ihnen den Bebauungsplan. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Ihr Projekt.

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